Ein Recht auf Verweigerung von Schwangerschaftsabbrüchen?
In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche gemäß § 218 StGB grundsätzlich verboten. Doch unter bestimmten Voraussetzungen bleibt ein Abbruch straffrei. Die vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene ELSA-Studie deckt gravierende Defizite in der Beratung und Versorgung ungewollt Schwangerer auf, obwohl Krankenhäuser einen öffentlichen Versorgungsauftrag erfüllen müssen.
So hat das Klinikum Lippstadt seinen Ärzt*innen beispielsweise verboten, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.
In Folge 59 sprechen Dana und Selma mit Prof. Dr. Anna Katharina Mangold über die Versorgungslage in Bezug auf den Schwangerschaftsabbruch, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität und die Frage, ob gemischtkonfessionelle Krankenhäuser ihren Ärzt*innen die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen verbieten dürfen.