Justitias Töchter. Der Podcast zu feministischer Rechtspolitik

Justitias Töchter. Der Podcast zu feministischer Rechtspolitik

Eine feministische Wahl treffen – Welche Wahlprogramme versprechen Gleichberechtigung?

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Das Jahr 2025 startet weltpolitisch turbulent und in Deutschland steht mitten im Winter eine Bundestagswahl an. Der Wahlkampf ist leider gar nicht geprägt von progressiv-feministischen Themen, ganz im Gegenteil. Und dennoch – oder gerade deswegen – hat der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) umfangreiche Wahlprüfsteine veröffentlicht, bei dem die Forderungen des djb mit den Wahlprogrammen der Parteien abgeglichen werden. In der aktuellen Folge besprechen Dana und Selma, was die Wahlprogramme feministisch hergeben: Es geht – mal wieder – um den Schutz von Frauen vor Gewalt (auch im Internet), um Geschlechtergerechtigkeit im Steuer- und Sozialrecht, um reproduktive Rechte, Gleichstellung im Erwerbsleben und vieles weitere mehr. Was fordert der djb? Und was haben die Parteien anzubieten? Dana und Selma schaffen hier einen Überblick, um eine feministische Wahl treffen zu können.

Shownotes:

Verweis auf ältere Justitias-Töchter-Folgen:


Kommentare

by Medizinjuristin on
Hallo, ich bin Medizinjuristin und promoviere über die Vorraussetzungen und Probleme der individuellen Selbstbestimmung durch Patientenverfügung. Angesichts der Geburt meines Sohnes, die ich als traumatisch erlebt habe, bin ich auf die tolle Folge 33 zur selbstbestimmten Geburt gestoßen. Was mir in dieser Folge leider fehlte, war zum einen das Stichwort Patientenverfügung, Ehegattenvertretungsrecht und Vorsorgevollmacht. Ich hatte in dem Wissen, dass man Gebärenden pauschal die Einwilligungsfähigkeit abspricht, extra für die Geburt meines Sohnes eine wohl durchdachte Patientenverfügung verfasst. Leider hat sie die Ärztin offensichtlich nicht gelesen. Und tatsächlich war ich unter der Geburt auch sicher nicht einwilligungsunfähig. Ich war voll Herrin meines Verstandes. Zumindest zwischen den Wehen war ich vollauf in der Lage zu verstehen und abzuwägen. Trotzdem hat die Ärztin, offenbar dem Glauben mich schützen zu müssen über den Kaiserschnitt entschieden. Ich sage bewusst, die Ärztin hat entschieden, nicht ich. Es hätte Alternativen geben, die sie mir jedoch trotz Nachfragen verschwiegen hat. Damit hat sie mir meine Selbstbestimmte Geburt verwehrt. Ich hatte auch Bindungsprobleme zu meinem Baby, was häufig bei sekundären Kaiserschnitten ist, jedoch in keinem Aufklärungsbogen steht! Ich habe dem Kaiserschnitt konkludent zugestimmt, weil ich wirklich dachte ich hätte keine andere Chance mehr mein Kind vaginal zu gebären. Meine konkludente Einwilligung war mangels ordnungsgemäßer Aufklärung unwirksam. Ich hätte den Kaiserschnitt auch sicher abgelehnt, hätte die Ärztin mir die faktisch existierenden, aber von ihr als zu riskant bewerteten Alternativen nicht verschwiegen. Damit fällt auch die hypothetische Einwilligung weg. Ich wurde schlicht trotz expliziter Nachfrage bezüglich bestehender Alternativen belogen. Offenbar war die Ärztin der Meinung die Alternativen wären zu riskant gewesen, weil bei mir eine Uterusruptur drohte und sie ein schnelles Ende der Geburt für erforderlich hielt. Hier ist die Problematik, dass grundsätzlich der Arzt alleine über die Indikation einer Maßnahme entscheidet und die Indikationsstellung bereits eine Risiko-Nutzen-Abwägung beinhaltet. Welche Risiken vertretbar sind, sollte aber nie alleine der Arzt entscheiden dürfen. Die Frage, welche Risiken eine Gebärende eingehen möchte, ist nicht objektiv sondern sehr subjektiv auch eine Frage, wie die indizierte Maßnahme von der Gebärenden wahrgenommen werden. Ich hatte sehr gute Gründe keinen Kaiserschnitt zu wollen, weil er für mich der Inbegriff des Kontrollverlustes darstellt und erwartungsgemäß wirklich schlimm für mich war. Ich hätte sicherlich mein Leben für eine vaginale Geburt riskiert, hätte man mir diese riskanteren Alternativen zum Kaiserschnitt nicht verschweigen. Wenn ich als Medizinjuristin keine selbstbestimmte Geburt haben kann, und mein Selbstbestimmungsrecht nicht selbst schützten kann, wie sollen andere Frauen das können? Und was auch in der Folge fehlte war die Frage, welche Risiken eine Mutter während der Geburt für das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Babys eingehen darf. Es existieren unter Geburtshelfern so viele Missverständnisse zur juristische Abwägung der mütterlichen Rechte gegen die des Kindes. Häufig wird pauschal unterstellt, die Mütter würden alles erdulden, um ihr Baby zu schützen. Und manche Geburtshelfer sprechen dann der Gebärenden das Recht ab, Maßnahmen zum Schutz des Babys abzulehnen. Ich denke viel Gewalt im Kreissaal entsteht durch den Irrglauben von Geburtshelfern, dass bei bestehender Gefahr für das Kind die Rechte der Mutter unterzuordnen sind, um den Lebensschutz für das Baby zu gewährleisten. Sie glauben, die körperliche Unversehrtheit der Mutter sei ein niedrigeres Rechtsgut, als das Recht des Babys auf Leben. Tatsächlich leitet sich aber das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, also auch der Gebärenden, auch aus der Menschenwürde (Art. 1 GG) ab, die nicht abwägungsfähig ist. Das Selbstbestimmungsrecht der Gebärenden kann daher nicht dem Recht des Babys auf Leben untergeordnet werden. Damit hat die Gebärenden jedes Recht ihr Baby zu gefährden indem sie medizinische Maßnahmen ablehnt. Wäre das nicht der Fall, würde man die Gebärende zur Gebärmaschiene ohne Dispositionsrecht über ihren Körper objektifizieren. Das ist mit der Menschenwürde nicht vereinbar. Würde man das man das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen über seinen Körper geringer gewichten als das Leben eines anderen, so könne man damit auch zwangsweise Organspenden oder Medikamentenstudien rechtfertigen.

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Über diesen Podcast

„Justitias Töchter. Der Podcast zu feministischer Rechtspolitik" ist eine Produktion des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb). Selma Gather und Dana Valentiner sprechen einmal im Monat über feministische Themen im Recht und mit Frauen über Recht. Im Fokus stehen rechtspolitische Forderungen sowie aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung zur Gleichberechtigung der Geschlechter. Wir ordnen ein, erklären und analysieren: Ein Podcast für alle feministisch und rechtspolitisch Interessierten - ausdrücklich auch für Nicht-Jurist*innen!
Alle angesprochenen Stellungnahmen und Pressemitteilungen des djb sind hier abrufbar: https://www.djb.de/st-pm/

Moderation und Schnitt: Selma Gather, Dana-Sophia Valentiner
Redaktion: Selma Gather, Dana-Sophia Valentiner, Amelie Schillinger, Emmy Baer
Musikalisches Intro: Inga Schuchmann

von und mit Deutscher Juristinnenbund e.V.

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