00:00:23: Herzlich willkommen zu Justiz, ihr ist Töchter der Podcast zur feministischen Rechtspolitik.
00:00:27: Wir sprechen hier ungefähr einmal im Monat über feministische Themen im Recht mit Frauenüberecht und über gleichstellungspolitische Vorhaben anliegen Forderungen insbesondere des Deutschen Juristenbundes dessen Podcast wir sind.
00:00:40: Wer sind wir?
00:00:41: Das sind wie immer ich, Selma Gata.
00:00:42: Ich bin Juristin in Berlin Und ich spreche hier wie immer mit
00:00:44: Dana Valentina.
00:00:47: Ja, Dana hat ein Gespräch geführt mit zwei Journalistinnen.
00:00:50: Mit Julia Bellan und Franziska Preul von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
00:00:55: Die beiden haben eine preisgekrönte Recherche gemacht, einen großen Beitrag, den wir natürlich auch verlinken in den Show-Notes.
00:01:02: Und zwar darüber wie Femizide vor Gericht verhandelt werden oder behandelt werden.
00:01:07: Der Beitrag hat den Titel Du gehörst mir also töte ich dich!
00:01:11: Wir haben über Femizeite hier schon ein paar mal gesprochen am Rande.
00:01:14: Wir haben auch eine ganze Folge dazu aufgezeichnet.
00:01:16: das war damals ... als die Folge elf mit Professor Dr.
00:01:18: Leonie Steinel, da empfehlen wir natürlich reinzuhören für so die rechtlichen Hintergründe und auch für die begrifflichen Hintergrund.
00:01:25: aber nichtsdestotrotz wollen wir hier auch nochmal uns erst mal ein bisschen darüber verständigen über das Thema was sind eigentlich Firmizide?
00:01:31: wie wird es rechtlich behandelt?
00:01:32: Gehen wir direkt rein Dana der Firmiziert Begriff.
00:01:34: Was verbirgt sich dahinter?
00:01:36: Ja, es ist ja ganz interessant dass wir mittlerweile mit diesem Begriff durchaus was anfangen können oder jedenfalls auch medial viel aufgegriffen wird.
00:01:43: Und man kann sagen so haben wir das auch damals in dem Gespräch mit Professorin Leonie Steine herausgearbeitet für Mizide sind Tötungen von Frauen weil sie Frauen sind.
00:01:53: Dazu muss man sagen, das ist jetzt erst mal eine sozialwissenschaftliche und sociologische Begriffsanäherung.
00:01:59: Die ich da gerade vorgestellt habe, dass es tatsächlich bisher kein feststehender Rechtsbegriff also in Deutschland nicht.
00:02:05: auch auf europäischer Ebene gibt es da irgendwie keine allgemeinen anerkannte Definition.
00:02:09: Es gibt auch in Deutschland ja bis hier keinen eigenen Straftatbestand.
00:02:13: Das heißt man greift in der Regel zurück auf diese sozial- wissenschaftliche Begriffsbestimmung Tötungen von Frauen weil sie Frauen sind.
00:02:21: dieser Begriff ist, das finde ich noch ganz interessant mittlerweile aber auch in den Duden aufgenommen worden.
00:02:26: Also wie gesagt durchaus ein wichtiger Begriff auch in der feministischen Arbeit geworden.
00:02:31: Darunter kann man verschiedene Formen verstehen.
00:02:33: Selma
00:02:34: Genau du hast es gesagt Tötung von Frauen weil sie Frauen sind Noch mal klarstellen, weil das ja vielleicht zum Missverständnis einlädt.
00:02:41: Das ist ein sehr enger Begriffes nämlich nur dann wenn man nachweisen kann dass der Täter und meistens reden wir hier über männliche Täter tatsächlich das Opfer nur deswegen und gezielt deswegen getötet hat Weil es eine Frau ist.
00:02:54: wie viele Diskriminierung oder wie alle Diskriminierungen kann das aber natürlich verschiedene Formen annehmen.
00:02:59: also einerseits kann das natürlich die Tötung betreffen die geradeaus Hass auf das weibliche Geschlecht begangen wird.
00:03:06: Zum Beispiel Insel, Anschläge in der Wissenschaft spricht man dann auch von mysoginen Terrorismus oder es kann aber auch Tötungen umfassen wegen der sexuellen Orientierung oder einer geschlechtlichen Identität.
00:03:15: also ich würde sagen dann eher so patriarchal insgesamt motiviert oder Tötung in Betreuungsverhältnissen.
00:03:21: ganz häufig sind es eben Partnerschaftstötungen oder Ex-Partnerinnen die getötet werden oder ganz besonders perfide Der stellvertretende Femizid, dass Kinder getötet werden um die Mutter zu bestrafen.
00:03:32: Das ist zwar ein Grenzwald der Definition auch herausfordert aber man sieht dort das es eben auch in breites Spektrum an Fällen abdecken kann.
00:03:39: Bedeutsam bei diesen ganzen Femizinien ist denke ich eine Sache nämlich dahinter steht ein Besitzdenken.
00:03:45: Das steht im übrigen auch im Mittelpunkt der Recherche der beiden FAZ-Journalistin auf das du ja dann mit den beiden zur Sprache hingekommen bist
00:03:53: Genau.
00:03:53: Schauen wir uns vielleicht die aktuellen Zahlen auch mal an.
00:03:55: zu dem Thema Femizide, die werden traditionell muss man jetzt leider mittlerweile sagen immer zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen also Ende November veröffentlicht und aus dem letzten Jahr die Zahlen, die veröffentlich wurden, die beziehen sich dann auf das Jahr zwei tausend vierundzwanzig.
00:04:11: Also das sind für Deutschland die aktuellsten Zahlen, Die haben sie sind im Bundeslagebild geschlecht spezifisch gegen frauen gerichtete Straftaten aufgelistet worden und da werden drei hundert acht Töte Selikte versucht und vollendet, an Frauen und Mädchen im Bereich Partnerschaftsgewalt aufgelistet.
00:04:29: Jetzt muss man dazu aber auch sagen dass das Bundeskriminalamt bisher keine einheitliche Definition hat des Firmizids also dadurch dass es kein Rechtsbegriff ist natürlich auch die Frage was fast man dann zusammen unter diesen Grütungsdelikten, wenn man sie erfassen möchte.
00:04:44: Das ist also durchaus auch eine Herausforderung.
00:04:46: aber das sind jetzt so die aktuellsten Zahlen, die wir haben.
00:04:49: Es gibt eine tolle Studie daneben von der Universität Tübingen und dem Kriminalologischen Forschungsinstitut Niedersachsen die sich nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ mit dem Thema auseinandergesetzt hat.
00:05:02: Diese Studie ist ebenfalls im November im Jahr zweitausendfünfundzwanzig veröffentlicht worden und damit liegt jetzt eine erste systematische Motivanalyse vor.
00:05:11: Da wurden Strafverfahrens-Akten ausgewertet wegen einer qualitiativen Inhaltsanalyise und es wurde eben vor allen Dingen geschaut welche Motivationen, welche Faktoren finden wir in diesen Fallkonstellationen, die dort als Femizide eingeordnet wurden.
00:05:26: Das ist ja auch so ein bisschen das was die Gäste also unsere beiden Journalistinnen mit denen du Gespräch geführt hast ja auch versucht haben mit ihrer Recherche noch bevor das muss man sagen diese Studie aus Tübingen veröffentlicht wurde dass sie sich eben Strafverfahrens-Akten angeschaut haben und dann versucht haben herauszufinden was die Geschichte dahinter ist und was vielleicht auch die Motivlage war und dann am Ende wie die Gerichte darauf reagiert haben.
00:05:47: das nur so viel als teaser vorab
00:05:50: Genau.
00:05:51: Jetzt gibt es noch was weiteres Aktuelles, das Deutsche Institut für Menschenrechte ist nämlich auch aktiv geworden.
00:05:55: Die haben einen eigenen Monitor veröffentlicht zum Themenkomplex Femizide.
00:06:00: Es ebenfalls im letzten Spätherbst erschienen.
00:06:03: also es gibt durchaus verschiedene Institutionen in wissenschaftliche Forschungsinstitute die sich mit diesem Thema beschäftigen.
00:06:09: jetzt habe ich eben schon angesprochen dass es eine Herausforderung ist dass der Femizinbegriff bisher kein Rechtsbegriff ist und man sich damit eben auch noch näher damit auseinandersetzen muss was fast man eigentlich als Femizi wenn man auch statistisch arbeitet.
00:06:21: Und diese Problematik wurde auch vom Bundeskriminalamt erkannt und das ist jetzt kürzlich eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, eine Bund-Länderarbeitsgruppe Unterleitung des BKA.
00:06:32: Da beteiligen sich ganz viele verschiedene Behörden aus verschiedenen Bundesländern auch und die kommen zusammen mit dem Ziel dass eine bundeseinheitliche polizeiliche Definition für den Begriff Firmizid erarbeitet werden soll.
00:06:45: Angekündigt ist, dass das in der ersten Jahreshälfte des Jahrtausends sechsundzwanzig veröffentlicht werden soll oder zu einem Bericht führen soll.
00:06:51: also da dürfen wir glaube ich gespannt sein was sich da noch tut.
00:06:56: jetzt wollen aber vielleicht trotzdem auch schon mal auf die rechtliche Einordnung blicken.
00:07:00: wie werden denn derzeit diese realen Phänomene diese Gewalttaten die wir hier als Femizide heute den Blick nehmen wollen?
00:07:08: Wie werden die rechtlich bewertet im Strafrecht Selma.
00:07:10: Wenn man jetzt sagt, Femizid ist kein Rechtsbericht, dann heißt das vor allem der steht einfach so nicht im Gesetz.
00:07:16: Also es gibt keinen Straftatbestand, der sagt wer ein Femiziert begeht wird so und so bestraft sondern wir müssen es eben fassen mit den allgemeinen Vorschriften die wir haben die die Tötung eines Menschen bestrafen.
00:07:29: also vorausgesetzt diese Tötungen sind von vorneherein von dem Vorsatz getragen eine Person zu töten Dann gibt da insbesondere zwei Möglichkeiten wie das bestraft werden kann nämlich entweder als Mord oder als Tutsch.
00:07:40: Totschlag ist recht simpel.
00:07:42: Einfach, da wird bestraft wer einen Menschen tötet also wer vorsätzlich sozusagen ein Menschen tütet Und qualifiziert wird.
00:07:50: das Ganze dann, aber da steht ein Paar Graf.
00:07:51: Zwei Hundert zwölf StGB und sozusagen die Stufe darüber wenn man so will.
00:07:56: also qualifiziert.
00:07:56: noch schlimmer und deswegen auch schärfer bestraft wird der Mord dass es paar graf zwei hundert elf stgb.
00:08:03: Da steht jetzt erst einmal im Absatz eins Der mörder wird mit lebenslanger freies strafe bestraft.
00:08:07: und was macht jetzt den mort aus Im verhältnis zum totschlag?
00:08:11: er wird qualifziert oder wird deswegen als schlimmer angesehen insbesondere Wenn er von bestimmten motivieren getragen ist.
00:08:19: Wenn dahinter eine Motivation steht, die wir als besonders verachtenswert oder missbildingswert in der Rechtsordnung ansehen und da gibt es insbesondere die niedrigen Beweggründe.
00:08:31: also wer einen anderen Menschen tötet aus niedrigeren Beweeg gründen wird als Mörder bestraft.
00:08:39: Das ist auch das Tatbestandsmerkmal die niedrigen Beweggründe, unter denen dann die Motivation zu fassen sein kann.
00:08:46: Eine Frau zu töten eben weil sie eine Frau ist oder aus anderen patriarchalen Gründen?
00:08:52: Das Problem ist aber dass es nicht immer so gehandhabt wird und natürlich voraussetzt, dass die Gerichte und auch die Strafverfolgungsbehörden diese Motivations dahinter erkennen und diese Straftat als ein Femizid identifizieren können.
00:09:05: Dass das nicht immer der Fall ist, zeigt auch die BGH-Rechtsprechung in denen es zumindest Fälle gab.
00:09:11: In denen gerade dann kein niedriger Beweggrund ... angenommen wurde, wenn sich das Opfer selbst vom Täter getrennt hatte vorher.
00:09:18: Das wurde irgendwie dann so als noch verständlich gesehen und man ging davon aus der Täter, der beraubt sich ja gerade dessen was er eigentlich nicht verlieren möchte und deswegen sei es kein niedriger Beweggrund.
00:09:29: Ja da gibt es auch andere Rechtsprechungen die eine andere Richtung deutet aber da zeigt sich dass es eben durchaus problematisch sein kann, dass wir hier keinen feststehenden Begriff haben.
00:09:38: Eine wichtige Neuerung gab es in der Vergangenheit im Paragraf-Aufgabe.
00:09:42: Ganz unabhängig von der Straftat gibt das Grundsätze der Strafzumessungen, also wenn man eher an den oberen Rand dessen geht was da verhängt werden kann für die Straftate oder eher am unteren Rand sich bewegt und da wurde dann ausdrücklich jetzt aufgenommen dass in Betracht kommt straf beschärftend vor allem die Beweggründe die aus rassistischem fremdenfeindlichen antisemitischen oder eben geschlechtsspezifischen gegen die sexuelle Orientierung gerichteten oder sonstigen Menschen verachteten Gründen, wenn die Straftat aus diesen Gründen begangen wird.
00:10:15: Vor diesem Hintergrund wird seit einiger Zeit immer mal wieder auch die Forderung laut und das wird darüber diskutiert.
00:10:21: Sollte nicht vielleicht ein Femizid ein eigener Straftatenbestand sein?
00:10:25: Solltet es ein eigenes Mordschmerkmal des Femizzids geben?
00:10:29: Und in dieser Diskussion hat sich jetzt jüngst Mitte Mai auch unsere Justizministerin Stephanie Hubeck eingebracht.
00:10:35: Sie hat nämlich geäußert, dass sie das Strafrecht mit Blick auf Femizide und geschlechtsspezifische Tötungen noch mal nachschärfen möchte und hatte auch bisher in der Presse explizit von einer Klarstellung im Gesetz gesprochen.
00:10:47: Da liegt aber bisher noch kein konkreter Vorschlag vor.
00:10:50: Das heißt wir dürfen auch da gespannt sein was ich bei diesem Thema dann in nächster Zeit politisch tut.
00:10:55: Ja, wunderbar.
00:10:57: Ich glaube dann haben wir eigentlich alles auch schon besprochen was man vielleicht wissen muss um dem Gespräch gut zu folgen, was du geführt hast mit Julia Bellan und Franziska Bräuhe.
00:11:04: ich fand es wirklich sehr erhellend und interessant und kann unseren Hörerinnen vielleicht angesichts des Systemes nicht viel Vergnügen wünschen aber vielleicht ein Erkenntnisreichs-Hörerlebnis?
00:11:13: Es waren auf jeden Fall krasse Fälle von denen die beiden berichtet haben.
00:11:16: Wir hören mal rein!
00:11:25: Ich freue mich außerordentlich, dass ich über dieses sehr wichtige und außerordnlich relevante Thema aus feministischer Perspektive heute mit zwei Journalistinnen sprechen darf.
00:11:35: Das haben wir ja auch nicht sehr häufig gehabt bisher.
00:11:38: Und zwar spreche ich dazu mit den beiden FHZ-Journalisten Julia Bellan und Franziska Preul.
00:11:43: Ich freu' mich sehr, dass ihr heute Zeit für uns gefunden habt!
00:11:46: Ja, hi schön, dass wir heute bei euch zu Gast sein dürfen.
00:11:49: Danke für die Einladung.
00:11:50: Wie es bei uns gute Praxis ist, würde ich zunächst damit beginnen unsere Gäste einmal vorzustellen und würde dazu mit dir Julia ein Mal starten.
00:12:00: Julia Bellan hat studiert Medienwirtschaft und Journalismus in Wilhelmshaven, hat sich danach spezialisiert im Bereich Datenjournalismus und einen Master gemacht im Bereich Journalismus an der Universität Leipzig auch mit Auslandsaufenthalten in Lyon und Frankreich.
00:12:16: Nach mehreren journalistischen Erfahrungen in Lokalredaktionen und Fellowships, und dann auch einer Hospitanz, die sie im Jahr zwanzig zur FAZ führte, ist sie seit Juli-zwei-tausend-zweieundzwanzig Redakteurin, Datenjournalistin im Ressort Daten und Visualisierung bei der FAZ.
00:12:36: Franziska Preul hat Soziologie, Publizistik und Psychologie in Mainz studiert mit einem Auslandssemester in Valencia hat daneben als Journalistin gearbeitet und sich in verschiedenster Art und Weise fortgebildet.
00:12:50: Und hat ein Master in Lateinamerika-Studien an der FU in Berlin absolviert, abermals mit einem Forschungsaufenthalt in Bogota.
00:12:59: Was ich ganz spannend finde Franziska du hast auch damals deine Abschlussarbeit schon über das Thema Firmizide geschrieben nämlich über den Umgang in kolumbianischen Tageszeitungen.
00:13:09: also das passt ja auch ganz gut zu unserem heutigen Thema.
00:13:12: Für eure tolle Recherche aus der FHZ, die anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen in den Jahren ist, habt ihr gemeinsam den Mali's Hesse Nachwuchspreis für Journalismus erhalten.
00:13:27: Und ihr seid auch für diesen Artikel mit dem Axel-Springerpreis für jungen Journalismus, zweitausendfünfundzwanzig ausgezeichnet worden.
00:13:36: Aus diesem Grund spricht natürlich einiges dafür, dass wir uns heute diese Recherche noch einmal anschauen gucken.
00:13:42: was habt Ihr damals über das Thema Femizide recherchiert und herausgefunden?
00:13:48: Was können wir vielleicht auch daraus für heutige Diskussion über dieses Thema mitnehmen?
00:13:52: Ich will ja liebe Franziska ich freue mich sehr, dass ihr da seid!
00:13:55: Ich habe gerade schon angekündigt, ihr habt eine Recherche im Jahr ist zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen veröffentlicht in der FAZ über Femizide.
00:14:06: Dafür habt ihr über hundertdreißig Fälle untersucht, in denen Frauen getötet wurden durch ihre Ehemänner, durch ihre Lebensgefährten oder ihre Ex-Partner.
00:14:17: Was mich eingangs interessieren würde nach dieser Recherche, was ist aus eurer Sicht das Wichtigste?
00:14:23: Dass man über diese Fälle von Partnerschaftstötungen verstehen muss.
00:14:28: Damit man auch wirklich eine gesellschaftliche Debatte über dieses Thema führen kann.
00:14:32: Also gibt es da so etwas wie eine zentrale Erkenntnis die aus eurere Recherchen für euch heraus sticht.
00:14:38: Julia vielleicht magst du da einsteigen.
00:14:41: Ja, ich würde sagen das was für uns heraussticht oder was die zentrale Erkenntnis ist.
00:14:46: Dass es eben in jeder Gesellschaftsschicht passieren kann also dass in jeder gesellschaftssschicht eine Frau durch ihren Partner durch ihrem Bruder durch wen auch immer getötet werden kann und dass das ein Femizid sein kann Und oft auch eben schon vor Zeichen bestehen die das sozusagen ankündigen Das hier infemizide geschehen könnte.
00:15:12: Ja, über diese Vorzeichen da wollen wir vielleicht auch gleich nochmal etwas genauer sprechen.
00:15:17: Was mich davor interessieren würde ich habe ja gerade gesagt im Hundertdreißig Fälle mit denen ihr eingestiegen seid in die Recherche wie seid ihr denn eigentlich ganz praktisch vorgegangen?
00:15:25: also woher kamen die Fälle?
00:15:28: und vielleicht auch wie nah konntet ihr eigentlich Dinge erfahren über die tatsächlichen Geschehnisse.
00:15:34: Also ich bin ja Juristin und uns hören auch viele Jura-Studierende, da wissen wir wenn wir uns Gerichtsentscheidungen anschauen – die haben ja häufig eine Sachverhaltsdarstellung.
00:15:44: aber diese Sachverhalsdarstellung ist eben schon sehr gefiltert auf das was dann auch von rechtlicher Relevanz ist.
00:15:51: Ihr habt euch ja auch GerichtsEntscheidung angeschaut, darüber hinaus noch einiges mehr Franziska
00:15:56: Genau, also wir haben uns auf jeden Fall erst mal mit den ganzen Nachrichtenagenturmeldungen befasst.
00:16:01: Also so kurz nachdem eine Tat passiert wird es ja meistens eher kurz vermeldet zum Beispiel von der Deutschen Presseagentur.
00:16:08: das war unser Startpunkt.
00:16:10: dann haben wir natürlich versucht möglichst viele Berichte über die ganzen Fälle zu finden vor allem dann in Lokalzeitungen.
00:16:17: Mal hat man mehr gefunden, mal weniger.
00:16:20: Insofern sind wir dann relativ direkt auch auf die Polizei und Staatsanwaltschaften zu gegangen und letztlich dann auch auf die Gerichte.
00:16:27: Also man kann wirklich sagen, dass die Urteile eigentlich die Hauptquelle waren wie du sagst es geht da ja ziemlich ausführlich um die Vorgeschichte aber natürlich auch aus einem sehr bestimmten Blickwinkel und ja es wurde schon deutlich das da einige Lücken sind oder dass das Gericht halt eine Perspektive hat, die jetzt nicht unbedingt dem entspricht was man vielleicht in einer journalistischen Recherche noch mit in den Blick nehmen würde.
00:16:52: Das war auf jeden Fall herausfordernd, je nach Fall.
00:16:56: Ich stelle es mir auch herausfordernd vor, weil ihr versucht habt über diesen Ansatz zu identifizieren Fälle von Femiziden.
00:17:02: Und Selma und ich sind in der Einleitung schon kurz darauf eingegangen, dass der Femicit ja kein feststehender Rechtsbegriff ist irgendwie kein Straftatbestand oder so das man sagen kann.
00:17:12: ein Femicid sieht folgendermaßen aus.
00:17:15: Ich kenne aus der rechtspolitischen Arbeit jetzt des deutschen Juristinnenbundes immer diese Erzählung oder immer die Begriffsannährung.
00:17:22: Femicide wird eine Frau getötet, weil sie eine Frau?
00:17:25: Wie seid ihr vorgegangen, als ihr die Fälle recherchiert habt?
00:17:29: Mit welchen Kriterien oder mit welchem Verständnis von Femizid habt ihr diese Fälle ausgewählt.
00:17:34: Ja du sprichst es an!
00:17:35: Es ist ein komplexer Begriff und auch wir mussten uns da erstmal sortieren.
00:17:40: also wir haben einfach ganz viele Studien uns angeguckt und geschaut wie wird das definiert erst mal so aus der sozialwissenschaftlichen Perspektive heraus.
00:17:50: dann haben wir natürlich auch geguckt was in juristischen Bubble schon dazu recherchiert oder veröffentlicht worden, fanden dann auch zum Beispiel Positionspapiere des DRB sehr hilfreich, wo es ja um die Vorstellungen von geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit geht.
00:18:06: Ja, und dann haben wir halt versucht für uns eben Kriterien zu etablieren.
00:18:10: Weil wie du sagst es gab auch zu dem Zeitpunkt als wir in die Recherche gestartet sind ja noch nicht zum Beispiel die größer angelegte Studie der Uni Tübingen, die er jetzt im vergangenen November rauskam, die da auch nochmal wertvolle Arbeit leistet.
00:18:23: also auf das alles konnten wir nicht zurückgreifen.
00:18:25: Das ist natürlich auch eine große Herausforderung, dass es für diesen Femizidbegriff also weder rechtlich noch irgendwie sozialwissenschaftlich ein Begriff gibt oder eine Definition gibt.
00:18:37: Was damit eigentlich konkret gemeint ist.
00:18:39: und da gibt es jetzt ja aber auch hoffentlich demnächst bald von einer Bund-Länderarbeitsgruppe genauere Hinweise zu Julia was ist da genau geplant?
00:18:47: Und könnte das auch für künftige journalistische Arbeiten zu dem Themenfeld Feminizide helfen?
00:18:53: Auf jeden Fall würde das helfen, wenn es endlich eine staatliche Definition des Begriffsfemizid gibt.
00:19:00: Diese Bund-Länderarbeitsgruppe arbeitet vor allem daran diesen Begriff zu definieren für die polizeiliche Arbeit damit eben in der BKA Statistik, in der Kriminalstatistik Femizide explizit ausgewiesen werden können.
00:19:13: Das ist nämlich aktuell noch nicht der Fall auch wenn das im Jahr vierundzwanzig als das erste Mal darüber berichtet wurde dass jetzt explizite Daten zur Femizin dass sich eben als eigentlich falsch herausstellte, weil es eben Tötungsdelikte an Frauen waren die in Partnerschaften oder durch interfamiliäre Gewalt passiert sind.
00:19:36: Aber dadurch das die Motivation in der polizeilichen Arbeit noch nicht erfasst wird, die dann in der BKA-Statistik auftaucht konnte, dass eigentlich noch gar nicht so exklusiv gesagt werden, dass sie sich dabei umfemiziert gehandelt hat.
00:19:48: Das heißt hier wäre eben... diese Definition extrem hilfreich, um eben auch dann journalistisch korrekt darüber berichten zu können.
00:19:57: Und insofern haben wir dann für uns Versuchkriterien aufzustellen und für uns zentral war auf jeden Fall eben diese Vorstellung der Ungleichwertigkeit.
00:20:05: also die äußert sich ja dann im Besitzdenken in Kontrollanspruch Und ja, das konnte man dann wirklich sehr gut in den allermeisten Fällen erkennen.
00:20:13: Dass es eben eine lange Vorgeschichte war dass der Mann sehr oft versucht hat in das Leben der Frau einzugreifen ihr Dinge verboten hat sie zum Beispiel von Freundinnen isoliert hat und sowas genau.
00:20:25: Julia, habt ihr vielleicht weitere Beispiele in denen sich dieser Macht- und Kontrollanspruch den Franziska gerade angesprochen hat, also geäußert hat?
00:20:32: In den Fällen.
00:20:33: Du hast ja grad schon so ein paar Beispiele genannt und steht das dann auch in den gerichtlichen Entscheidungen tatsächlich so drin?
00:20:38: oder sind das Umstände die ihr dann eher in der Recherche über die Auswertung von Medien beispielsweise gefunden habt?
00:20:45: Also es ist tatsächlich so dass wir die meiste Information aus dem Gerichtsakt haben und entsprechend auch solche Informationen zu einem möglichen Kontrollverhalten oder eben der Vorgeschichte, was vorher passiert ist schon in der meistens wie Franziska schon gesagt hat Beziehung oder Ex-Beziehung.
00:21:02: Und da sind es eben solche Sachen.
00:21:05: der Klassiker, also er schaut in ihr Handy, kontrolliertes Handy.
00:21:09: Er fragt sie wo sie war und will immer wissen wo sie ist, wann sie wieder kommt.
00:21:15: Manchmal auch in Fällen wo es nicht deutsche Staatsbürger waren dass er den Pass abgenommen hat damit sie nicht ausreisen kann oder um sich von ihm zu trennen und räumlich diese Trennung hab weitzuführen.
00:21:27: Also ganz viele Vorzeichen eben... dass da eben dieses Kontrollverhalten, dieses Besitzdenken des Mannes im Vordergrund steht.
00:21:37: hundertdreißig Fälle ausgewertet, mit denen ihr gestartet seid und habt dann schließlich zweiundsechzig dieser Urteile ganz detailliert analysiert.
00:21:47: Also euch dort mit den Fallakten habt ihr auch gerade angesprochen und den anderen Materialien näher beschäftigt.
00:21:52: Und da zeigt sich wenn man die Recherche liest ja schon ein sehr heterogenes Bild.
00:21:56: also es gab dreiundzwanzig Verurteilungen wegen Totschlags in diesen zweiundsächzig Fällen, fünfund dreißig wegen Mordes.
00:22:04: niedrige Beweggründe als Mordmotiv wurden ausdrücklich festgestellt, am Ende nur in elf Fällen.
00:22:11: Ihr kommt dann in eurer Recherche auch zu der Einschätzung dass die Fälle aus eurer sich teilweise recht ähnlich gestaltet hätten aber eben in der Bewertung in den Rechtlichen durchaus unterschiedlich als Mord, Totschlag oder beim Mord mit niedrigen Beweggründen oder aus anderen Gründen eingestuft wurden.
00:22:29: Wie meint ihr das?
00:22:29: Also habt ihr Hinweise darauf woraus diese unterschiedliche Bewertungen der Gerichte resultieren könnte?
00:22:35: Genau, also vielleicht als kurze Vorbemerkung.
00:22:38: Man hat ja dann als Gericht eigentlich zwei Möglichkeiten ein Tötungsdelikt zu verurteilen wenn es vorsätzlich war nämlich einmal Totschlag oder Mord.
00:22:46: und für Mord braucht es ja einen Mordmerkmal.
00:22:48: und da kann man auf jeden Fall sagen das ist bei Femiziden vor allem Heimtücke oder niedrige Beweggründe infrage kommen.
00:22:55: Und Heimtycke ist ja sozusagen ein Merkmal eher der Tat.
00:22:59: Also er tötet sie zum Beispiel während sie schläft Sie ist arg-und wehrlos, sie kriegt es nicht mit.
00:23:04: Und ja, dann ist es eben sozusagen objektiv der Fall dass er den Moment ausnutzt kann man sagen.
00:23:11: Und viel spannender ist es halt auf die niedrigen Beweggründe zu blicken finden die Anwendung oder eben nicht.
00:23:17: und da haben wir zum Teil wirklich interessante Ähnlichkeiten beobachtet im Ablauf der Tat und trotzdem sind die Gerichte dann teilweise in ganz unterschiedliche Richtungen gesteuert.
00:23:29: Also, man kann eigentlich sagen wenn der Macht- und Besitzanspruch identifiziert wurde erkannt wurde Dann kam es eben zum Urteil aus niedrigen Beweggründen Und umgekehrt war's oft so dass man das Gefühl hatte Eigentlich steht es da drin.
00:23:44: Also das Gericht erkennt die Vorgeschichte, es findet vielleicht sogar der Begriff Besitzdenken Verwendung in dem Urteil und trotzdem sprechen die Gerichte dann eher von zum Beispiel einem Motivbündeln.
00:23:56: also sie können vielleicht nicht sagen welches Motiv war am Ende handlungsleitend und gehen dann halt eher auf Totschlag.
00:24:04: Da sehen wir wirklich sehr interessante Bewertungen und letztlich glaube ich kommt's total auf so ein Blick und so eine Sensibilität eben für geschlechtsspezifische Gewalt, also für die ganzen Dynamiken, die ja super lang meistens jahrelang wirklich in den Fällen sich schon gezeigt haben.
00:24:22: Darauf kommt es eigentlich an ob Richterinnen eben erkennen dass es diese Vorgeschichte gab und ob sie dann auch dieses Denken letztlich als Handlungsleiten einstufen.
00:24:32: Ich hab ein Beispiel auch aus eurer Recherche da irgendwie so vor Augen.
00:24:36: Da habt ihr nämlich zwei Fälle kontrastiert und berichtet einmal von dem Fall eines fünftigjährigen Mannes, der seine Ehefrau erwirkt hat und vorher eben auch verschiedene dieser Ausprägungen in denen man einen Macht- und Kontrollanspruch sehen kann gezeigt hat.
00:24:54: Und dann habt ihr so einen anderen Fall den ihr gegenüberstellt wo ein siebenundzwanzigjähriger Mann ebenfalls seine Frau erwürgt hat.
00:25:00: In beiden gab es vorher Trennungskonstellation und dann kommt es eben zu ganz unterschiedlichen Bewertungen dieser Fälle durch die Gerichte.
00:25:08: Ich weiß nicht, Julia hast du den Fall oder habt ihr die Fälle auch noch vor Augen?
00:25:11: Und könnt uns da vielleicht nochmal erzählen wie sich die genau gestaltet haben?
00:25:15: Genau also das ist auch ein Fall der mir selber im Gedächtnis geblieben ist vor allem der zweite Fall weil da wirklich eine absurde kann man fast sagen Vorgeschichte stattgefunden hat dass Sie sich trennen wollte, er schon vorher immer sehr eifersichtig war.
00:25:30: Kontrollverhalten gezeigt hat das Handy kontrolliert hat sie sich getrennt hat tatsächlich nachdem er handgreiflich geworden ist und er sie dann angegriffen hatte in ihrer Wohnung maskiert Und der Grund war dass er danach als Held bei ihr quasi auftreten wollte damit sie ihn wieder zurücknimmt.
00:25:47: sie hat ihn aber erkannt hat auch Anzeige erstattet, es gab einen Kontaktverbot.
00:25:52: Er hat sich trotzdem aber darüber hinweggesetzt und sie weiterhin angerufen.
00:25:55: Sie hatten noch zwei Kinder zusammen.
00:25:57: Und am Ende war's so, dass die doch wieder zusammengekommen sind.
00:26:01: Sie sich wieder auf ihn eingelassen hat, weil es eben diese lange Vorgeschichte schon gab.
00:26:04: Die lange Zusammenwand vorher dann aber doch wieder dieses Kontrollverhalten überhand genommen
00:26:11: hat.
00:26:12: Und sie sich dann wieder von ihm getrennt hat.
00:26:14: Daraufhin hat er sie dann erwürgt Und diese ganze Vorgeschichte wird eben in dem Urteil auch vom Gericht beschrieben, allerdings wird dann trotzdem der Täter wegen Totschlags verurteilt und sie schreiben nicht warum Sie diesen niedrigen Beweggrund als Mordmerkmal am Ende nicht anerkannt haben.
00:26:30: Also das ist für uns offen geblieben, warum es hier nicht erkannt wurde obwohl es ja sogar explizit beschrieben wurde wie er kontrolliert hat und was für ein Besitzdenken er hatte weil sogar im Urteil geschrieben wird dass auch niemand anders sie haben sollte.
00:26:44: In dem anderen Fall wurden die niedrigen Weggrunde anerkannt.
00:26:50: Wie war da die Vorgeschichte nach eurer Recherche?
00:26:52: Genau, in diesem Fall lief das anders.
00:26:54: Da war die Konstellation so, dass sich die Frau getrennt hatte und sie es nicht mehr aushielt wie der Mann mit ihr umgegangen ist.
00:27:04: Es lag sich wirklich krass!
00:27:06: Konto verboten, er hat sie ständig als Dufette bezeichnet.
00:27:10: Er hatte auch gedroht wenn sie sich trenne dann lande sie auf dem Friedhof.
00:27:13: übrigens auch was wir oft gesehen haben dass der Femizid eigentlich wirklich benannt wurde schon vor der Frau.
00:27:20: Auf jeden Fall die frau hat es geschafft tatsächlich sich zu lösen.
00:27:23: Sie fand eine eigene Wohnung.
00:27:25: Es stand auch im urteil Die Aussage sie blühte auf also macht einen dann wirklich betroffen Wenn man das liest und sie wollte dann die Scheidung.
00:27:33: Er hat allerdings nicht locker gelassen, lauerte immer wieder auf und so weiter.
00:27:38: Und er hat sie dann schließlich getötet.
00:27:41: Da war das Urteil auf niedrige Beweggründe.
00:27:44: Das Mordmärkmal wurde in dem Fall erkannt.
00:27:47: Die Begründung war unter anderem, dass er unter keinen Umständen bereit war, eine eigene Lebensführung zuzugestehen.
00:27:57: dreht sich ja so ein bisschen um das Merkmal oder das Charakteristikum dieses Besitzdenkens.
00:28:03: Also dieser Macht- und Kontrollanspruch, der über so ein patriarchales Besitzenken dann zum Ausdruck kommt – man kennt es vielleicht auch unter Begrifflichkeiten, du gehörst mir wenn ich dich nicht haben kann, dann sollte ich quasi niemanden haben dass das eine Motivation ist.
00:28:17: Gibt es da noch weitere Ansatzpunkte aus eurer Recherche wie man dieses Besitzdenken greifbarer machen kann?
00:28:24: Was eigentlich alles drunter fallen kann Franziska, hast du da Ideen?
00:28:29: Also was mir jetzt gerade einfällt ein Beispiel, das ich auch sehr krass fand.
00:28:32: Da hat der Mann eben stark versucht so in den Alltag der Frau einzugreifen also auch sowas wie wie drücke ich mich aus?
00:28:41: zum Beispiel wollte er dann nicht dass sie sich eine bestimmte Frisur macht.
00:28:44: Ich fand da lasse ich relativ früh im ganzen Prozess schon heraus, dass es wirklich darum geht die Individualität dieser Frau kaputt zu machen nichts mehr tun, was ihr Spaß macht.
00:28:59: Also ich glaube es ging dann auch so weiter dass sie da bestimmte Sachen nicht mehr anziehen sollte.
00:29:04: also das sind ja eigentlich eigenständige Entscheidungen die sie so trifft.
00:29:09: sie fühlt sich wohl in dem Outfit sie möchte jetzt gerne heute keine Ahnung sich ein Pferdischwanz machen und er greift aber ein und versucht es ihr zu verbieten.
00:29:18: also ich finde das ist so ein Ja, frühes Beispiel in diesem ganzen Prozess macht aber recht deutlich worum es halt geht.
00:29:25: Dass eben der Mann stark eingreift dass er das letzte Wort haben will, dass er nicht möchte, dass die Partnerin sich so entfaltet wie sie es sich selber wünscht.
00:29:37: Was ich sehr bestürzend fand Bei dem Lesen der Recherche, das eine ist ja diese Frage nach der Einordnung als Totschlag versus Einordnung Als Mord.
00:29:47: Also liegt ein Mordmerkmal vor allem der niederen Beweggründe vor.
00:29:52: Die andere Dimension die mich sehr irgendwie auch nochmal aufgewühlt hat sind die strafmildernden Umstände.
00:29:59: Also ihr zeigt das in eurer Recherche finde ich, also auch grafisch ist ja sehr ansprechend aufbereitet, also empfehle ich unseren Hörerinnen auf jeden Fall auch reinzuschauen und da habt ihr auch so eine Art Collage gemacht von Aspekten, die Gerichte als straf mildernd gewertet haben.
00:30:14: Und ich fand es deshalb so eindrücklich weil einige dieser Merkmale, die da genannt werden eigentlich auch diesen Besitzanspruch mit zum Ausdruck bringen.
00:30:24: Julia, vielleicht kannst du uns da noch mal abholen was das für Kriterien sind die in den Fällen, die ihr ausgewertet habt als Strafmildern berücksichtigt wurden?
00:30:32: Ja also was die Gerichte als Strafen mildernd werteten das war wirklich ein Potpourri an verschiedenen Begriffen oder Umständen zb angefangen bei.
00:30:44: er hat ihr Verhalten als Demütigung empfunden Er fühlte sich in einer Sackkasse oder in einer schwierigen Situation.
00:30:54: Das war eben Ausnahmezustand, was dann eben als menschlich nachvollziehbar quasi gewertet wurde wirklich für mich erschütternd war.
00:31:04: Sie habe ihm die Tat leicht gemacht also die tat leicht gemacht das ist wirklich ein Zitat aus einem der Urteile.
00:31:13: und ja er habe sich bei Hinterbliebenen entschuldigt Und dass er eben seine Kinder für nicht unerhebliche Zeit verlieren würde, wenn man ihn wegen Mordes verurteilt.
00:31:24: Die Kinder haben ja bereits ihre Mutter verloren und sie ihre Kinder und alles was ihr gehörte weil er das Leben genommen hat.
00:31:34: Ja...
00:31:35: Und
00:31:36: weiteres war zum Beispiel, dass er keine Sozialkontakte in Deutschland hat die ihm dann vielleicht in der Haft besuchen könnten, dass her Haft empfindlich sei.
00:31:46: Es waren ganz viele verschiedene Aspekte, die da strafmildernd gewertet wurden.
00:31:54: Und manche davon sind ja auch welche, die man jetzt aus anderen Tütungsdeliktskonstellationen durchaus auch kennt.
00:32:00: Ich fand halt so besonders irritierend dass manche dabei sind.
00:32:04: Also wie er hatte ihr Verhalten als Demütigung empfunden wo ja eigentlich auch letztlich dieser patriarchale Machtanspruch der quasi erschüttert wurde aus der Perspektive durch die Frau dann wiederum als etwas benutzt wird was straff milder in Berücksichtigung findet während das ja wenn man diesen patriarchalen Besitz anspringt als niederes Mordmerkmal oder als niederen Beweggrund im Rahmen der Mord merkmale hinreichend berücksichtigen würde.
00:32:29: Dort eigentlich genau Ausdruck sein könnte auch für ein Mord Merkmal, also das fand ich so bisschen irritierend in der Auswertung zu sehen.
00:32:36: Ihr habt ja auch mit Richterinnen gesprochen und da würde mich einfach interessieren, inwiefern für die eigentlich dieser Begriff des Femizids oder dieses Phänomen, in wiefern das bekannt ist.
00:32:45: Inwiefern das für die in ihrer Praxis auch eine Rolle spielt?
00:32:48: Oder die vielleicht auch sagen, dass es jetzt erstmal für ihre juristische Bewertung irrelevant.
00:32:54: Ja, also das war wirklich sehr spannend.
00:32:56: Da gab es eine große Bandbreite würde ich sagen.
00:32:58: Also von RichterInnen die den Begriff tatsächlich kennen und ihn vielleicht so mit einer gewissen Neugierde betrachten würd' ich sagen bis hin zu Welchen, die ihn für absolut überflüssig halten.
00:33:11: auf die Gesellschaft bezogen schon für nicht so relevant und schon gar nicht für die Justiz.
00:33:17: Da kann man auf jeden Fall, denke ich, die Erhaltung von vielen so zusammenfassen dass sie eben denken das Gesetz kennt nur Menschen aber keine Männer und Frauen und deswegen braucht es halt auch diesen Femizidbegriff in der Justiz.
00:33:29: Und andere waren da aber ganz anderer Meinung und sagen halt, es gibt gewisse Dynamiken in unserer Gesellschaft.
00:33:35: Also Macht ist super ungleich verteilt.
00:33:38: Es wirkt sich halt aus auf persönliches Leben, auf Beziehungen.
00:33:46: in den Taten niederschlägt und wir müssen irgendwie, wenn wir die Taten als Gericht bewerten sollen diese Realität anerkennen.
00:33:52: Also wir müssen da irgendwie einen Umgang damit finden.
00:33:55: ich würde sagen ja so kann man die Bandbreite ganz gut zusammenfassen.
00:34:01: Für Letzteres haben wir im Deutschen Juristinnenbund uns ja auch lange eingesetzt, unter anderem auch dafür dass die Strafzumessungsregeln im Strafgesetzbuch ergänzt werden.
00:34:10: Was ja dann auch passiert ist seit Jahrzehntei und Zwanzig gibt es im Paragraphen Sechsundvierzig Absatz zwei im Straftgesetzbuch die geschlechtsspezifischen und gegen die sexuelle Orientierung gerichteten Beweggründe, die jetzt explizit aufgenommen wurden als strafschärfende Gründe.
00:34:27: Das hat ja wahrscheinlich bei eurer Recherche jetzt noch keine Rolle gespielt, weil die Fälle, die ihr euch angeschaut habt.
00:34:32: Da war der Paragraf wahrscheinlich noch gar nicht in Kraft genau.
00:34:35: Aber das wäre auch auf jeden Fall so ein Anknüpfungspunkt für die weitere Fortentwicklung in der Rechtsanwendung.
00:34:39: Wir setzen uns sehr dafür ein, dass für eine konsequente Anwendung dieser Strafzumessungsnorm natürlich relevant ist, dass auch das entsprechende Wissen dann da ist gerade auch bei den Gerichten was ja unter anderem vielleicht durch Fortbildung und eine bessere Datenlage sichergestellt werden kann.
00:34:56: Genau, da ich mit euch hier zwei journalistische Expertinnen sitzen habe würde mich natürlich auch interessieren.
00:35:02: In den letzten Jahren finde ich schon zunehmend eine Kritik an Journalismus über Firmizide erhoben worden, über Partnerschaftstötung wenn die unter solche Überschrift gestellt wurden wie Beziehungsdrama, Trennungsdama und eher so fast soapartig quasi überschrieben wurden ohne dass tatsächlich die Tötungshandlung eines Mannes an einer Frau hier klar benannt wurde.
00:35:25: Ihr geht ja mit eurer Recherche jetzt ganz anders an das Thema heran und ich habe auch aus dem Gespräch mitgenommen, euch ist das Thema ja auch sehr wichtig und dafür seid ihr auch ausgezeichnet worden mit euren Arbeit?
00:35:35: Wie sollte aus eurer Sicht Journalismus verantwortungsvoll über Femizide, über Partnerschaftstötungen
00:35:41: berichten?".
00:35:43: Ja, aus unserer Sicht ist es zum einen wichtig dass diese Begriffe wie Familien-Tragödie bzw.
00:35:50: Drama vermieden werden in der Berichterstattung, selbst wenn man noch nicht viel über den Fall weiß.
00:35:57: Man kann schreiben, Tötungsdelikt an einer Frau durch XY, wenn es schon bekannt ist wer das war meistens.
00:36:05: Es ist ja so dass es dann in der ersten Meldung vielleicht in der Lokalpresse steht und da eben noch gar nicht viel bekannt ist außer dass es ein Tötungstilikt an eine Frau gab.
00:36:16: Im Weiteren ist es dann eben wichtig, dass aber trotzdem benannt wird.
00:36:20: Das war ein Hütungslick an einer Frau durch einen Mann in welchem Beziehungsverhältnis auch immer sie zueinander standen.
00:36:26: Für uns ist auch klar, das es nicht immer einfach ist zu sagen, das war ein Femizid vor allem wenn man noch nicht viel über den Fall weiß und über diese Motivation.
00:36:36: und da ist dieses Problem, dass keine Definition gibt die das für die putzeiliche Arbeit definiert was ein Femicid ist.
00:36:45: Dann kann man eben auch noch am Ende vielleicht schreiben, ein Femizid zeichnet sich aus durch diese Merkmale.
00:36:53: In diesem Fall ist es nicht klar ob es einer ist aber dass die Leserinnen sensibilisiert was dieser Rückgriff bedeutet.
00:37:01: Auch wenn es keine feststehende Definitionen gibt.
00:37:04: Ich möchte gerne noch etwas ergänzen und zwar gab es eine tolle Studie von Christine Melzer in der Medienwissenschaftlerin die sich für die Otto Brenner Stiftung genau mit dem Thema befasst hat.
00:37:14: Und ein Punkt, der mir daraus hängen geblieben ist war auf jeden Fall es gibt super viel Berichterstattung über tödliche Gewalt an Frauen.
00:37:22: Also ich denke davon müssten wir eigentlich auch weg das wir erst dann hingucken wenn's eigentlich ja zu spät ist dass wir einfach viel mehr berichten.
00:37:29: wie erkennt man den Gewalt?
00:37:30: Wie kann vielleicht einen Umfeld auch reagieren wenn man eine Befürchtung hat dass die beste Freundin zum Beispiel betroffen sein könnte.
00:37:37: Also ich glaube, da müssten Medien auch mehr darüber nachdenken in welchen vielen anderen Formen man dieses Thema noch behandeln kann und eigentlich auch dadurch dann Präventionsarbeit leisten.
00:37:48: Damit sind wir ja eigentlich auch schon fast so bei den Handlungsstrategien.
00:37:52: Also ihr habt mit eurer Recherche einen wichtigen Beitrag geleistet, um das Problem einfach zu verstehen und ich glaube eine Datengrundlage ist auch etwas was immer hilft auch zu schauen, was könnte man daraus jetzt politisch dann vielleicht auch ableiten und auch Forderungen auf der Grundlage zu erheben?
00:38:05: Und da sind glaub ich ein Problem tatsächlich auch die Daten.
00:38:08: also es gibt jetzt habt ihr ja auch schon angesprochen die Studie aus Tübingen dir jetzt anlässlich des letzten internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen wenn man sich so anschaut, die offiziellen Kriminalstatistiken.
00:38:21: Dann ist es ja immer noch so dass Femizide eben auch nicht als eigenständige Tat erhoben werden können was dann eben auch eine etwas schwierigere Datengrundlage bedeutet.
00:38:31: Aktuell wird ja wieder darüber auch diskutiert, muss man sagen wie man jetzt auf Femizide reagieren kann.
00:38:37: Auch politisch also welche Maßnahmen da auch erforderlich sind um Partnerschaftstötungen für die Zukunft zu verhindern.
00:38:45: und das hat ja so verschiedene Strenge Die SPD-Bundestagsfraktionen aber auch auf Landesebene.
00:38:51: die Fraktionen haben gerade die rechtspolitischen Sprecherinnen die sogenannte Schweriner Erklärung veröffentlicht und haben sich auch noch mal dafür ausgesprochen, dass es Präventionsarbeit braucht im Bereich der Femizide.
00:39:04: Das ist Aufklärungsarbeitbrauch, das ist Fortbildungsangebote Braucht zum Beispiel für die Polizei und die Staatsanwaltschaften aber auch die Gerichte.
00:39:13: Und dass es letztlich notwendig ist zu einer konsequenten Anwendung des geltenden Strafrechts zukommen.
00:39:18: Nun gibt es ja auch seit Jahrzehntausenddreiundzwanzig diese geschlechtsspezifischen Beweggründe, die durchaus strafschärfend berücksichtigt werden können.
00:39:25: Aber es muss dann eben in der Praxis angewendet werden.
00:39:28: Und was ja in eurer Recherche auch ganz deutlich geworden ist, auch bei den niederen Beweggründen muss man einfach über diese spezifische Fallkonstellation für Medizide und dieses patriarchale Besitzdenkenmuster, was dahinter steht stärker sprechen.
00:39:42: Teilweise wird ja auch in der rechtspolitischen Diskussion ein eigener Straftat bestanden, für mezit gefordert.
00:39:47: Es gibt andere Diskussionen die zum Beispiel jetzt gerade mit der Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung also der sogenannten elektronische Fußfessel zusammenhängen nach dem spanischen Modell wobei da ja auch immer sehr darauf aufmerksam gemacht wird dass das spanische Modell eben nicht nur Fußfessel ist sondern auch sehr viel mehr an Präventionsarbeit die dazu gehört.
00:40:09: wie blickt ihr denn vielleicht als Abschluss Frage auf diese Forderung.
00:40:12: Also gibt es da etwas, was aus eurer Sicht jetzt aus der Erfahrung auch den Gesprächen die ihr habt im Hintergrund geführt habt mit Polizei, mit Gerichten, mit Justiz?
00:40:21: Die da besonders sinnvoll sein könnten.
00:40:23: das würde mich zum Abschluss sehr interessieren Franziska.
00:40:25: vielleicht magst du anfangen und ich frage euch dazu beide
00:40:27: Ja gerne.
00:40:29: Also was wir auf jeden Fall gesehen haben, dass sehr ähnliche Fälle zum Teil sehr unterschiedlich verurteilt wurden.
00:40:34: Und ich denke daraus kann man ableiten das es halt total davon abhängt welches Wissenbringenrichterinnen mit und auch wie ist so die persönliche Prägung sage jetzt mal?
00:40:45: Ich denke um da die Unterschiede auszugleichen wäre es total zentral, dass man mehr Wissenschaft also schon im Studium tatsächlich verankert, dass zum Beispiel die Istanbul-Konvention Thema wird, also dieses Abkommen des Europarats.
00:40:58: Was ja ganz viele Maßnahmen auflistet um Gewalt an Frauen zu bekämpfen und dass man eben sensibilisiert was heißt denn Kontrollverhalten?
00:41:06: Wie äußert sich das denn ganz praktisch im Alltag?
00:41:08: Also ich denke wenn man schon in der juristischen Ausbildung tatsächlich Inhalte einbringen würde so dass das Wissen dann schon entsteht Dann würde man auch später vor Gericht nicht so eine Unterschiedlichkeit in den Urteilen sehen, würde ich auf jeden Fall sagen.
00:41:24: Und genau da ist ja auch die Änderungen des Mordparagrafen angesprochen – die Vorstöße, die es in letzter Zeit gab.
00:41:30: Auch CDU CSU hatte letztes Jahr so einen Vorstoß, dass man ein neues Mordmarkmal der körperlichen Überlegenheit einführen könnte.
00:41:39: Ja das sehen wir kritisch.
00:41:40: also eigentlich würden wir sagen, das bestehende Recht reicht aus.
00:41:43: und das zentrale Problem ist eben das niedrige Beweggründe die ja ausführungsbedürftig sind, dass sie einfach nicht zur Anwendung kommen.
00:41:50: Weil eben die ganzen Vorzeichen diese jahrelange Zuspitzung in den Gewaltbeziehungen nicht richtig erkannt wird und folglich dann auch nicht in den Urteilsbegründungen herangezogen
00:42:02: wird.".
00:42:04: Die Kolleginnen vom Deutschen Juristinnenbund fordern auch, dass es eine konsequente Umsetzung vor allen Dingen der Istanbul-Konvention mit Blick auf die Rechtsanwendung geben muss.
00:42:13: Da verlinke ich euch gerne noch mal das aktuellste Forderungspapier in unseren Show Notes.
00:42:18: genau.
00:42:18: Julia was magst du noch anfügen?
00:42:20: Was sind aus deiner Sicht die wichtigen Fragen, die wir eigentlich jetzt diskutieren müssen oder auch die wichteren Punkte, die auf die politische Agenda vielleicht gehören und noch stärker angegangen werden sollten?
00:42:30: Also
00:42:30: Franzi hat schon viele Punkte genommen die eben wichtig sind.
00:42:34: Was ich vielleicht noch hinzufügen würde, ist die Sensibilisierung nicht nur was Gewalt bedeutet und wie man Gewalteziehung erkennt oder wie man helfen kann und eingreifen sondern die ganz frühe Aufklärung darüber um eben dieses Besitzdenken und Kontrollverhalten.
00:42:54: Und eben diese Ungleichwertigkeit von Männern gegenüber Frauen, von vornherein auszuschließen und da entgegenzuwirken, dass schon Kinder oder Jugendliche darüber aufgeklärt werden, dass es nicht so ist das Frauen weniger wert sind als Männer und dass Männer besitzen gegenüber Frauen äußern
00:43:12: können.".
00:43:13: Ja, vielen Dank.
00:43:14: Wir enden mit einem Appell nochmal an die Adressierung des Ganzen als strukturelles Problem und auch die notwendige Präventionsarbeit, die eben früh beginnt.
00:43:23: Vielen Dank!
00:43:24: Liebe Julia, liebe Franziska, danke schön dass ihr uns aus eurer Recherche berichtet habt.
00:43:28: ich finde es ist sehr wichtig diese Datengrundlagen immer zu haben und aufzuarbeiten und auch zu nutzen dann für zum Beispiel rechtspolitische Forderungen wie wir sie im deutschen Juristinnenbund erheben.
00:43:38: Vielen herzlichen Dank!
00:43:39: Ja
00:43:39: vielen dank an euch
00:43:40: ja Danke auch von mir.
00:43:50: Diese Folge musste leider auskommen ohne feministische Fundstücke.
00:43:54: Aber wir wollen diese Folge natürlich nicht beschließen, ohne eine besondere Empfehlung für euch auszusprechen.
00:43:59: und diese Empfehlungen lautet heute das ihr mal reinhört in den Podcast Let's Talk About Recht.
00:44:05: Es ist der Podcast der Stiftung Forum Recht.
00:44:08: Die Stiftungsforum Recht hat eine Gesprächsreihe.
00:44:10: dazu lädt sie regelmäßig ein vor Ort.
00:44:13: Sie heißt let's talk about rechts In der dann zu Gast sind verschiedene Persönlichkeiten aus ganz verschiedenen Bereichen des Rechts die im Gespräch aus ihrem Arbeitsalltag berichten oder auch mal eine kontroverse Diskussion führen über ein rechtliches Thema.
00:44:27: Das kann... Das Arbeitsrecht sein oder das Mietrecht, oder über Meinungsfreiheit.
00:44:33: Und wir empfehlen euch heute eine Folge aus Oktober zwanzig fünfundzwanzig ganz besonders!
00:44:39: Eine Folge mit Mitgliedern des Deutschen Juristinnenbundes Laura Kleiner, Dr.
00:44:43: Susanna Rosbach und Karolin Greb zum Thema Wer wie was ist Familie?
00:44:48: Zusammenleben zwischen Gesetz und Realität.
00:44:50: Die haben nämlich diskutiert, die Frage wie kann Familienrecht dazu beitragen zusammenleben gerechter zu machen zwischen Eltern und Kindern, zwischen Generationen oder auch zwischen den Geschlechtern.
00:45:00: Also ein so altes oder traditionsreiches feministisches Thema wie auch aktuell ist?
00:45:07: Wir empfehlen euch sehr da mal reinzuhören und euch mit dem Podcast vertraut zu machen und bei der Gelegenheit vielleicht auch mit der Stiftung Forum Recht, die ganz tolle Arbeit macht.